Vermessungsbüro

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Anträge

Sie möchten eine Liegenschaftsvermessung in Auftrag geben? Laden Sie dazu den Vermessungsantrag als PDF-Datei durch Klicken auf den Link herunter, drucken die Datei aus und schicken das ausgefüllte Formular per Post oder E-Mail an unser Büro.

Wir bitten zu beachten, dass Katastervermessungen nur im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden können.

Antragsformular



Die Gebühren der Liegenschaftsvermessung richten sich nach der Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (Vermessungskostenverordnung - VermKostVO M-V) vom 20. Februar 2018 (GVOBl. M-V 2018, S. 66), die zuletzt durch Verordnung vom 23. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 222) geändert worden ist. ☞ im Landesrechts-Informationssystem nachlesen